Jugendverein Gundersweiler e.V.
-Allgemeine Vereinsordnung-
Gemäß § 10 seiner Satzung gibt sich der Jugendverein Gundersweiler e.V. folgende “Allgemeine Vereinsordnung“. Sie erhält ihre Legitimation durch Beschluss der Gründungsversammlung vom 14.03.2014 und ist seitdem in Kraft.
§1 Beiträge
Mitglieder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Ab Vollendung des 16. Lebensjahres beträgt der Mitgliedsbeitrag für jedes Geschäftsjahr 6 (sechs) Euro pro Person. Er ist ab dem Jahr 2015 im Voraus zum 1. Februar per SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten. Im Geschäftsjahr 2014 sind die fälligen Mitgliedsbeiträge bar zu bezahlen.
§2 Öffentlichkeitsarbeit
Der Vorstand wird ermächtigt, zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit digitale Medien wie soziale Netzwerke und bei Bedarf eine Vereinshomepage zu nutzen. Personenbezogene Daten einzelner Vereinsmitglieder werden dabei nicht veröffentlicht, Datenschutzrichtlinien gemäß deutscher Gesetzgebung finden dabei Anwendung.
§3 Kassenprüfung
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.08.2015 sind ab dem Jahr 2016 zu jeder Vorstandswahl zwei Kassenprüfer zu wählen, die zu jedem Geschäftsjahr eine Kassenprüfung durchführen und über das Ergebnis in der ordentlichen Mitgliederversammlung berichten.