Auf den folgenden Seiten sind die aktuelle Satzung und die Ordnungen des Vereines einzusehen.
Um Unklarheit vorzubeugen hier einige regelmäßig gestellte Fragen und ihre Antworten:
Was ist der Jugendverein?
Der Jugendverein Gundersweiler ist ein Verein, in dem sich die jungen Einwohner zusammenschließen um gemeinsam ihren Ort nach ihren Interessen und Wünschen mitzugestalten, sich einzubringen oder einfach gemeinsam etwas zu unternehmen.
Wer kann Mitglied werden?
Laut Satzung „jede natürliche Person“, also JEDER! Wir freuen uns über jedes neue Gesicht und jeden, der Interesse zeigt.
Was kostet mich das Ganze?
Ab dem 16. Lebensjahr kostet der normale Mitgliedsbeitrag derzeit 6€ pro Person und Jahr. Jüngere Mitglieder sind beitragsfrei. Im Jahr 2014 ist der Beitrag noch bar zu zahlen, ab nächstem Jahr wird der Einzug per SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt.
Wie melde ich mich an?
Einfach die Beitrittserklärung links downloaden und entweder bei uns abgeben oder den Scan per Mail an info@jv-gundersweiler.de senden.
Was macht der Jugendvertreter?
Der Jugendvertreter ist das Vorstandsmitglied, das speziell für die ganz jungen Mitglieder verantwortlich ist. Er dient ihnen als Ansprechpartner und bringt in den Sitzungen und Versammlungen ihre Anliegen vor.
Ich habe Ideen,möchte etwas in den Verein einbringen oder verstehe etwas in der Satzung nicht. Wo muss ich mich melden?
Wir sind für jede Idee dankbar, sprecht uns einfach an- wir beißen auch nicht. Wenn euch der persönliche Kontakt unangenehm ist erreicht ihr uns auch bequem über unsere Facebook-Seite oder per Mail an info@jv-gundersweiler.de
Wohin geht die Post?
Die Geschäftstelle des Vereines ist immer die Adresse des 1. Vorsitzenden, derzeit also
Jugendverein Gundersweiler
Kreuzweg 11
67724 Gundersweiler
Warum steht in der Satzung nichts von Gemeinnützigkeit?
Die Gemeinnützigkeit ist ein vom Finanzamt verliehener Status und bedeutet gewisse Steuervorteile. Sie bindet den Verein jedoch an ganz strikte Regeln zur Mittelverwendung, Buchführung etc.. Wird hier ein Fehler gemacht und die Gemeinnützigkeit entzogen, ist der Verein pleite. Da unser Verein vorwiegend von jungen Menschen geführt wird, sahen wir das Risiko zu groß, dass dies aufgrund eines dummen Anfängerfehlers passiert. Das heißt nicht, dass wir die Gemeinnützigkeit nicht irgendwann aufnehmen können.
Was hat es mit den „unentgeltlichen Helfertätigkeiten“ auf sich?
Dieser Satz ist ein Beispiel dafür, wie der Verein seine Ziele erreichen will.
Eines Vorneweg: Vereinsarbeit ist eine freiwillige Sache! Wir freuen uns zwar über jede helfende Hand, können und werden jedoch niemanden zur aktiven Mithilfe verpflichten. Arbeitseinsätze als Pflicht der Mitglieder sind nicht vorgesehen und finden sich daher auch nicht in der Satzung. Der oben genannte Satz soll lediglich unsere Absicht verdeutlichen, eng mit den anderen Vereinen aus Gundersweiler zusammenarbeiten zu wollen, denn das ist es was einen Ort am Leben hält- die Gemeinschaft!!
Warum soll der Verein Abteilungen bilden?
Der Verein soll ein Verein für alle jungen Einwohner sein. Natürlich gibt es da große Altersunterschiede und das macht es schwer alle zusammenzufassen. Deshalb kann der Verein verschiedene Gruppen bilden, bspw. eine Krabbelgruppe für ganz kleine, eine Mädchengruppe oder eben die großen Straußborsch als eigene Gruppe. Jede dieser Abteilungen kann sich ein kleines Stück weit selbst verwalten ohne dabei die Anbindung an den Gesamtverein zu verlieren.
Was bedeutet „Geldstrafe“? Kann man mich dazu verdonnern?
Alle Pflichten, die ein Mitglied eingeht müssen in der Satzung verankert werden. Der Plan war, die Straußborsch als Abteilung in den Verein aufzunehmen. Diese haben schon seit Jahren eine Art Strafenkatalog, der beispielsweise besagt, dass jemand, der morgens die Vorbereitungen verschläft, einen kleinen Betrag für die Allgemeinheit zu bezahlen hat. Dieser Katalog kann auf Grundlage der Satzung einen offizielleren Charakter bekommen. Es gilt jedoch immer: Die für Geldstrafen in Frage kommenden Vergehen müssen VOR der Tat exakt definiert und jedem Mitglied bekannt gewesen sein. Auch gelten sie nur innerhalb der Abteilung, für die sie festgesetzt wurden, also für die Straußjugend. Geldstrafen in anderen Abteilungen oder generell sind nicht vorgesehen. Grundsätzlich wird auch durch den Vorstand und die Mitgliederversammlung überwacht, dass nichts ausartet.
Ich habe bedenken, dass jemand im Verein willkürlich Macht ausübt…
Hierzu gilt wie immer: die oberste Instanz im Verein ist die Mitgliederversammlung. Alle Entscheidungen, die Einzelpersonen oder der Vorstand als Organ treffen, müssen entweder zuvor durch sie legitimiert worden sein oder können durch die Mitgliederversammlung außer Kraft gesetzt werden. Das ist Demokratie. So kann niemand gegen den Willen oder die Interessen der Gesamtheit handeln.
Ich würde gerne generell mehr über Vereinsarbeit wissen
Kein Problem :-) Der Verein hält Literatur zu Vereinsarbeit, Steuerrecht etc. bereit, die man sich unentgeltlich ausleihen kann! Einfach mal nachfragen!